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Das Generalsekretariat von INTERPOL hat uns am 10. März 2023 bestätigt, dass unser Mandant zum heutigen Tag nicht mehr mit einer Red Notice oder Diffusion bei INTERPOL registriert ist. Bei INTERPOL wurde ein langes Verfahren in der 123. Sitzungsperiode der Commission for the Control of INTERPOL’s Files (CCF) mit einer aufwendigen Entscheidung zur Löschung der Red Notrice aus dem Iran abgeschlossen. Die CCF setzte seiner Entscheidung die Überschrift voraus: „Political predominance, lack of criminal character and clear description of acts.“
Der Verfolgte war seit 2016 das Ziel der Red Notice, der eine Gerichtsentscheidung aus Teheran zugrunde lag. Diese Red Notice haben wir 2022 bei der Commission for the Control of INTERPOL’s Files (CCF) angefochten, im Kern mit der Begründung, dass die Strafverfolgung des Verfolgten im Iran politisch motiviert ist und dass die Red Notice auf vorgeschobenen zivilrechtlichen Sachverhalten basierte und bei genauer Analyse schon keine belastbare Beschreibung von Straftaten enthielt. Das Nationale Zentralbüro (NCB) von INTERPOL in Teheran wurde an dem Verfahren bei der CCF beteiligt, konnte sich aber nicht durchsetzen, weil letztendlich unwiderlegbar dargestellt wurde, dass eine fadenscheinige Tatsachenbasis für die „politische“ Behauptung einer Straftat herhalten sollte.
Bei INTERPOL gelöscht wurde auf unseren Antrag hin in der 123. Sitzungsperiode der CCF auch eine Diffusion aus Litauen, von der INTERPOL uns auf gezielte Nachfrage im April 2022 informiert hatte. Im Juni / Juli 2022 haben wir INTERPOL in mehreren Schriftsätzen nachgewiesen, dass der Haftbefehl aus Litauen auf falschen Tatsachen basierte und INTERPOL`s langwierige Korrespondenz mit dem nationalen Zentral Büro NCB in Vilnius / Litauen konnte die gravierenden Einwände des Verfolgten gegen den Haftbefehl nicht mehr ausräumen, so dass die Verantwortlichen bei der Commission for the Control of INTERPOL’s Files (CCF) die Löschung der Diffusion beschlossen haben.
Im Ausschreibungssystem von Interpol - zentrale Aufgabe der Organisation – kann jedes Mitglied eine Ausschreibung (Notice) beantragen, die dann von Interpol an alle übrigen Mitglieder weitergeleitet wird. Von den Ausschreibungen (Notices) sind die sog. „Diffusionen“ zu unterscheiden, die nach unserer Erfahrung in jüngerer Zeit zunehmen. Mit Diffusionen informiert ein Mitgliedsstaat mittels der Kommunikationskanäle von INTERPOL nur einzelne Mitgliedsstaaten. Eine Diffusion wird nicht an alle Mitgliedsstaaten verteilt und unterliegt nur einem begrenzten INTERPOL-internen Überprüfungsprozess. Diffusionen werden nach den Vorgaben des Ausstellungsstaates über die INTERPOL-Kanäle an ausgewählte Staaten verteilt und sind noch missbrauchsanfälliger als die Red Notices. Die Diffusion kann ein Ersuchen um Festnahme, Inhaftierung oder Einschränkung der Bewegungsfreiheit einer verurteilten oder beschuldigten Person sein, das von einem nationalen Zentralbüro direkt an andere nationale Zentralbüros gesendet wird.
Sonst hat das Generalsekretariat von INTERPOL vor jeder Veröffentlichung gem. Art. 86 RPD eine "Red Notice" dahingehend zu prüfen, ob sie der Verfassung und den sonstigen Interpol-Vorschriften entspricht. Es geht darum, vor ihrer Veröffentlichung zu überprüfen ob die "Red Notice" mit der INTERPOL-Verfassung und den Regeln von INTERPOL, insbesondere mit den Artikeln 2 und 3 der Verfassung von INTERPOL übereinstimmt (Art. 86 RPD). Wir wissen inzwischen, dass diese Überprüfung oberflächlich bleiben muss. Auch die später im Auslieferungsverfahren aufgedeckten Fälle missbräuchlicher Inanspruchnahme der Fahndung belegen das mit konstruierten Darstellungen der behaupteten Straftat des allgemeinen Strafrechts durch die Ausstellungsstaaten, um die INTERPOL-Filter zu passieren.
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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. - Düsseldorf