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Düsseldorf – 15. Januar 16 – Fachanwalt Dr. Martin Rademacher mit Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung an Belgien aufgrund Europäischen Haftbefehls.
Das Bundesverfassungsgericht hat unserer Verfassungsbeschwerde stattgegeben. Die Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen die Entscheidung des OLG Düsseldorf über die Zulässigkeit der Auslieferung an Belgien. Sie wurde zur Entscheidung angenommen, weil dies zur Durchsetzung des Grundrechts des Beschwerdeführers angezeigt war, der angegriffene Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf verletzte nämlich, soweit die Auslieferung für zulässig erklärt wurde, den Beschwerdeführer in seinem Recht aus Art. 16 Abs. 2 GG. Mit dem Auslieferungsverbot des Art. 16 Abs. 2 GG sollen u. a. die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes für den von einer Auslieferung betroffenen deutschen Staatsbürger gewahrt werden.
Das Bundesverfassungsgericht ( 2 BvR 1860/15 ) hat mit Beschluss vom 15. Januar 2016 eine vorangegangene Entscheidung des OLG Düsseldorf aufgehoben, das die Auslieferung eines Deutschen nach Belgien aufgrund Europäischen Haftbefehls beschlossen hatte. Einzelheiten lesen Sie auf der Internetseite des Bundesverfassungsgerichts ( 2 BvR 1860/15 ).
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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. - Düsseldorf