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Frankfurt/M. - 06. Mai 2016 - Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/M hat das Auslieferungsverfahren gegen unseren Mandanten mit Beschluss vom 06.05.2016 beendet. Eine Auslieferung an Rumänien aufgrund Europäischen Haftbefehls des Gerichtshofs in Gheorgheni wurde nicht bewilligt und damit ist das Auslieferungsverfahren abgeschlossen.
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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. - Düsseldorf