Auslieferungs-Anwalt , EU Haftbefehl aufgehoben, keine Auslieferung aus England

Köln – 27.09.2016 - Unsere Haftbeschwerde gegen einen „Haftbefehl wegen Fluchtgefahr“ hatte Erfolg mit der Konsequenz, dass es keine Auslieferung aus England gibt. Den Haftbefehl hatte das Schöffengericht bei dem Amtsgericht Düren erlaassen. Das Landgericht Aachen hatte den Haftbefehl in der Beschwerdeinstanz bestätigt. Aber das Oberlandesgericht Köln (Beschluss vom 27.09.2016 – 2 Ws 632/16) folgte eindeutig  unserer Argumentation. Es bestand tatsächlich weder Fluchtgefahr noch Verdunkelungsgefahr. Weil bereits der nationale Haftbefehl aufgehoben wurde, konnte auch der darauf basierende Europäische Haftbefehl keinen Bestand mehr haben und die Staatsanwaltschaft Aachen mußte ihr Auslieferungsersuchen an England zurücknehmen.

 

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