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Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung an Belgien – Bundesverfassungsgericht stoppt Auslieferung
Mit einer einstweiligen Anordnung hat das Bundesverfassungsgericht am 17. November 2022 die vom OLG Düsseldorf vorher für zulässig erklärte Auslieferung an Belgien noch gestoppt (2 BvR 2009/22).
Mit der Verfassungsbeschwerde habe ich beanstandet, dass das OLG das Recht des Beschwerdeführers auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 47 Abs. 1 GRCh verletzt hat. Beschwerdepunkt sind die zwingenden Mindestangaben im Europäischen Haftbefehl nach § 83a IRG. Am 15. Februar hat das Bundesverfassungsgericht 2 BvR 2009/22 den angegriffenen Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 28. Oktober 2022 - III–3 AR 56/22 - aufgehoben, weil er den Verfolgten in seinem Grundrecht aus Artikel 47 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verletzte.
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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. - Düsseldorf