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Für Notfälle haben wir einen 24 Std. Notruf unter 0172-2112373 oder 0172-7056055
Das Bundesverfassungsgericht hat am am 7. Oktober 2015 die Übergabe unseres Mandanten an die belgischen Behörden bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde einstweilen ausgesetzt. Am 15. Januar 2016 hatte dann auch die Verfassungsbeschwerde Erfolg.
Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf wurde sofort mit der Durchführung der einstweiligen Anordnung beauftragt. Die Begründung der Eilentscheidung hat das Bundesverfassungsgericht (2 BvR 1860/15) auf seiner Internetseite veröffentlicht.
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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. - Düsseldorf