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Für Notfälle haben wir einen 24 Std. Notruf unter 0172-2112373 oder 0172-7056055
Berlin – 9. März 2016 – Mit einem erfolgreichem Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht haben wir gestoppt, was in Berlin schon beschlossene Sache war. Das Bundesverfassungsgericht erließ eine einstweilige Anordnung, wonach vorläufig die Auslieferung an Polen aufgrund Europäischen Haftbefehls nicht ausgeführt werden darf.
Den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 2016 lesen Sie auf der Internetseite des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 468/16).
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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. - Düsseldorf