Auslieferung nach Verkehrsunfall in England

Hamm – 28.06.2016 – Nach einem Verkehrsunfall in England erließ der Magistrates Court in Leeds einen Europäischen Haftbefehl gegen einen deutschen Berufskraftfahrer. Als ich deswegen in England war, zeigte man sich in Bezug auf eine Haftverschonung wenig beweglich, so dass wir in Deutschland einen Strategiewechsel brauchten und den langen Weg durch das gerichtliche Auslieferungsverfahren antreten mußten. Im Laufe des Auslieferungsverfahrens wurde der Europäische Haftbefehhl von den Engländern sogar noch einmal erneuert und nachgebessert. Es war ein Marathon bis das Oberlandesgericht Hamm jetzt am Ende die Auslieferung wegen Verjährung für unzulässig erklärt hat. Der Beschluss  des OLG Hamm vom 28. Juni 2016  zur Unzulässigkeit der Auslieferung schließt das Verfahren in Deutschland ab, berührt aber die Wirksamkeit des Europäischen Haftbefehls in anderen EU-Mitgliedsstaaten nicht.

 

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