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Die „Commission for the Control of INTERPOL`s Files“ hat mit einer Entscheidung vom 22.08.2021 eine von Qatar eingesetzte „Red Notice“ gegen unseren Mandanten gelöscht.
Unser Antrag gab der Commission bei INTERPOL sofort Zweifel auf, ob die Speicherung dieser Daten aus Qatar im Informationssystem mit den INTERPOL-Vorschriften vereinbar sein kann und beschloss nach Durchführung des Prüfungsverfahrens, dass die Daten gemäß den geltenden Rechtsvorschriften gelöscht werden müssen.
Zur Erläuterung: Die CCF ist die Kommission für die Kontrolle der INTERPOL-Akten und sorgt gemäß der INTERPOL-Satzung dafür, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten durch INTERPOL in Übereinstimmung mit den eigenen Regeln erfolgt. Die CCF ist in zwei Kammern unterteilt: Die Beratungs- und Kontrollkammer ist verantwortlich für die Durchführung von Kontrollen, um sicherzustellen dass die von INTERPOL gespeicherten Daten mit den INTERPOL-Bestimmungen übereinstimmen. Die Antragskammer ist für die Bearbeitung von Anfragen und Beschwerden von Einzelpersonen zuständig, einschließlich Anträgen auf Zugang zu Informationen und auf Löschung von Daten.
Das INTERPOL Gentral Secretariat hat die „Red Notice“ bereits am 24.08. gelöscht und alle INTERPOL National Central Bureaus (NCBs) entsprechend angewiesen und aufgefordert, ihre nationalen Datenbanken zu korrigieren.
Die Entscheidung der Commission stützt sich maßgeblich auch auf Artikel 83 der "INTERPOL’s Rules on the Processing of Data" (RPD) und auf den Grundsatz, dass die RPD "Red Notices" nur bei Straftaten zuläßt, die auf internationaler Ebene erkennbar sind und die nicht nur auf private oder wirtschaftliche Streitigkeiten zurückzuführen sind und wirtschaftliche Zwecke durchsetzen sollen.
Qatar wird von „Commission for the Control of INTERPOL`s Files“ (CCF) auch immer wieder mit der „Internationalen Konvention über bürgerliche und politische Rechte“ konfrontiert, in deren Artikel 11 es heißt, dass niemand allein deshalb inhaftiert werden darf, weil er nicht in der Lage ist, eine von Qatar behauptete vertragliche Verpflichtung zu erfüllen. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (International Covenant on Civil and Political Rights) wurde 1966 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und trat 1976 völkerrechtlich in Kraft. Er beinhaltet Schutz- und Freiheitsrechte, darunter das Folter- und Sklavereiverbot, das Recht auf Schutz des Privatlebens, das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Recht auf Religionsfreiheit und Versammlungsfreiheit sowie das passive und aktive Wahlrecht und hat durchaus Bedeutung für die Selbstregulierung bei INTERPOL.
Die Möglichkeit, bei der CCF einen Antrag in Bezug auf die im INTERPOL-Informationssystem verarbeiteten Daten zu stellen, wird in Artikel 18 Absatz 1 der IRPD ausdrücklich eingeräumt: "Jede Person oder Stelle ist berechtigt, direkt bei der Kommission für die Kontrolle der INTERPOL-Akten einen Antrag auf Zugang zu den im INTERPOL-Informationssystem verarbeiteten Daten über diese Person oder Stelle oder auf deren Berichtigung und/oder Löschung zu stellen". Artikel 29 Absatz 1 des CCF-Statuts ist ähnlich formuliert: Jede Person oder Organisation" hat das Recht, "unmittelbar bei der Kommission einen Antrag auf Zugang zu den im INTERPOL-Informationssystem verarbeiteten Daten über diese Person oder Organisation oder auf deren Berichtigung und/oder Löschung zu stellen".
Ein erheblicher Fortschritt ist, dass es inzwischen feste Bearbeitungsfristen für die CCF gibt, da die häufig sehr langen Verfahren der CCF die Wirksamkeit des Rechtsbehelfs bisher beeinträchtigt hatten.
Danach muss innerhalb eines Monats über die Zulässigkeit eines Antrags entschieden werden und innerhalb von vier Monaten nach der Zulässigkeitsentscheidung über einen Antrag auf Auskunft und innerhalb von neun Monaten ab der Zulässigkeitsentscheidung über einen Antrag auf Löschung von Daten. Das Generalsekretariat von Interpol muss die Entscheidungen innerhalb eines Monats ab Erhalt umsetzen.
Entscheidungen der CCF sind zu begründen und sollten zumindest eine Zusammenfassung des Verfahrens, das Vorbringen der Parteien, eine Darstellung des Sachverhalts und die Begründung der Entscheidung enthalten (CCF Statute, Article 38(2), was auch für die Frage einer Revision (Art. 42 CCF-Statut) von Bedeutung ist. Das CCF-Statut definiert die Rolle der CCF und wurde auf der 85. INTERPOL-Generalversammlung im Jahr 2016 angenommen und ist im März 2017 in Kraft getreten.
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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. - Düsseldorf