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Die Strategie meiner Wahl setzt in solchen Fällen zuerst auf die Vermeidung von Auslieferungshaft.
Nach § 7 Abs. 2 StGB kommt es auch nur darauf an, daß der Verfolgte "zur Zeit der Tat Deutscher war oder es nach der Tat geworden ist".
Defizite der Tatbeschreibung deuten aber nach meiner Erfahrung immer auch darauf hin, daß der Vorwurf gegen den Verfolgten auf schwachen Füßen steht und dass man auch da einhaken kann.
Ganz kurzfristig nicht liquide - Der Europäische Haftbefehl
Wenn der Strafrichter oder ein Strafgericht einen nationalen Haftbefehl erläßt, wird der im Inland vollstreckt, sozusagen unmittelbar und ohne dass dem eine weitere justizielle Entscheidung vorausgehen muß.
Weit weniger direkt wirkt ein Europäischer Haftbefehl aus einem Mitgliedstaat, den in Deutschland erst ein Oberlandesgericht in einem gesetzlich geregelten Verfahren in einen - zumindest vorläufigen (§ 16 IRG) - Auslieferungshaftbefehl umsetzen muß.
OLG Karlsruhe stoppt Auslieferung nach Italien
Der Verfolgte wurde im Europäischen Haftbefehl als führendes Mitglied "capo locale" der Mafia-Vereinigung 'Ndrangheta locale V." geschildert. Trotzdem scheiterte die italienische Strafjustiz in Karlsruhe mit ihrem Auslieferungsersuchen, nämlich an den erhöhten Anforderungen des Europäischen Haftbefehls. Die in einem Europäischen Haftbefehl erforderliche genaue Beschreibung und Konkretisierung des Tatvorwurfs gelang den italienischen Strafverfolgern nicht.
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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. - Düsseldorf