Bitte rufen Sie uns an unter +49 (0) 211 1718380 oder schicken Sie uns eine Email an duesseldorf@ra-anwalt.de um herauszufinden, wie wir Ihnen helfen können.
Für Notfälle haben wir einen 24 Std. Notruf unter 0172-2112373 oder 0172-7056055
Auslieferungsersuchen aus der Türkei. Griechenland erklärt die Auslieferung der acht türkischen Soldaten für unzulässig, die nach dem gescheiterten Putschversuch im Juli 2016 im Hubschrauber dorthin geflohen sind und Asyl beantragt haben.
Der „SPIEGEL“ berichtet unter Berufung auf den NDR, dass hunderte Deutsche auf einer Fahndungsliste des syrischen Regimes stehen sollen, darunter viele Journalisten.
Türkei: Kammergericht lehnt Auslieferungshaft ab
Berlin - 17.01.2017 – Das Kammergericht in Berlin (Beschl. v. 17.01.2017 - (4) 151 AuslA 11/16 (10/17) hat einen Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Berlin auf Anordnung der Auslieferungshaft abgelehnt und angeordnet, dass der Verfolgte sofort aus der Haft zu entlassen ist.
Strafvollstreckung im EU-Heimatstaat
Köln - 18.01.2017 - Das OLG Köln (Beschl. v. 18.01.2017 - 6 AuslE 7/17) hat das Recht auf Strafvollstreckung im EU-Heimatstaat bekräftigt und eine anders lautende Verfügung des Leitenden Oberstaatsanwaltes in A. aufgehoben.
Auslieferung an Rumänien für zulässig erklärt
Hamburg - 03.01.2017 - Das OLG Hamburg (Beschl. v. 03.01.2017 - Ausl 81/16) hat eine Auslieferung an Rümänien trotz der bekannt schlechten Haftbedingungen für zulässig erklärt.
Für Notfälle haben wir einen 24 Std. Notruf unter 0172-2112373 oder 0172-7056055
Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. - Düsseldorf