Bitte rufen Sie uns an unter +49 (0) 211 1718380 oder schicken Sie uns eine Email an duesseldorf@ra-anwalt.de um herauszufinden, wie wir Ihnen helfen können.
Für Notfälle haben wir einen 24 Std. Notruf unter 0172-2112373 oder 0172-7056055
Rechtsanwalt sieht im Auslieferungsverfahren keine "Fluchtgefahr" nur wegen Auslandswohnsitz oder pauschal wegen Auslandskontakten
Auslieferung an Belgien – ein Schlaglicht - Bestehen eines Auslieferungshindernisses muss geklärt werden - OLG Köln stellt Entscheidung zurück
Europarechtliche Dimension: OLG Karlsruhe gibt der Garantie der Menschenwürde (Art. 1 GG) unter Berufung auf Bundesverfassungsgericht auch bei der Anwendung des Rechts der Europäischen Union den Vorrang.
Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf erkennt Grundsatz der verbotenen Doppelbestrafung „ne bis in idem“ nicht an. Kein globales „ne bis in idem“. Deutschland sieht nur die Anrechnung einer ausländischen Strafe vor.
Grundsatz der Spezialität - Zusicherungen der USA zu den verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandards gemäß Art. 25 GG sollen nach Bundesverfassungsgericht die entscheidenden Bedenken ausräumen.
Für Notfälle haben wir einen 24 Std. Notruf unter 0172-2112373 oder 0172-7056055
Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. - Düsseldorf