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Für Notfälle haben wir einen 24 Std. Notruf unter 0172-2112373 oder 0172-7056055
Vollstreckung ausländischen Strafurteils unzulässig, wenn sich die beiderseitige Strafbarkeit nicht feststellen läßt
Teilnahme an einer Propagandaveranstaltung der PKK - keine Auslieferung wegen einer politischen Tat iSd § 6 Abs. 1 S. 1 IRG, die dem Staatsschutzstrafrecht unterfällt.
Das OLG Dresden hat die Auslieferung an Rumänien für zulässig erklärt und zitiert die Entscheidung des EuGH vom 25. Juli 2018 - C-220/18 –.
... zur Pflicht der Oberlandesgerichte, auch im vereinfachten Verfahren die Haftbedingungen im Zielstaat Rumänien zu prüfen, ggfs. auch aufgrund eigener Vorkenntnisse
Vorabbewilligungsentscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin an den wichtigen Stellen fehlerhaft - Berliner Kammergericht verschärft die Anforderungen
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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. - Düsseldorf