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Für Notfälle haben wir einen 24 Std. Notruf unter 0172-2112373 oder 0172-7056055
Seit zwanzig Jahren vertreten wir Mandanten in internationalen Strafverfahren und Auslieferungsverfahren. Wir haben in zwei Jahrzehnten Kompetenz und Erfahrung erworben. Wir berichten aktuelle Entwicklungen zu internationalen Strafverfahren, zum Europäischen Haftbefehl und zu Auslieferungsverfahren in den "NEWS".
Abwesenheitsverurteilung und trotz wiederholter Anfragen kommt keine Zusicherung aus Polen, die Anforderungen gemäß § 83 Abs. 4 IRG einzuhalten.
Kein allgemeines Verbot der Auslieferung von Jugendlichen oder Heranwachsenden. Auf die besseren Resozialisierungschancen kommt es an.
Zur Vereinfachung, Beschleunigung und Kontinuität des Auslieferungsverfahrens bleibt es bei der einmal begründeten örtlichen Zuständigkeit nach § 14 Abs. 1 IRG.
Haftbedingungen in der Ukraine genügen nach OLG Oldenburg nicht verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandards. Hafträume sind überbelegt und in einem sehr schlechten Zustand. Auslieferungshaftbefehl gegen den ukrainischen Oligarchen Alexander Onischenko aufgehoben.
Die COVID-19-Pandemie verzögert die Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls und führt nach OLG Karlsruhe zur Aussetzung von Überstellungsfristen und zur Fortdauer der Auslieferungshaft.
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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. - Düsseldorf