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Für Notfälle haben wir einen 24 Std. Notruf unter 0172-2112373 oder 0172-7056055
Seit zwanzig Jahren vertreten wir Mandanten in internationalen Strafverfahren und Auslieferungsverfahren. Wir haben in zwei Jahrzehnten Kompetenz und Erfahrung erworben. Wir berichten aktuelle Entwicklungen zu internationalen Strafverfahren, zum Europäischen Haftbefehl und zu Auslieferungsverfahren in den "NEWS".
Vollstreckung ausländischen Strafurteils unzulässig, wenn sich die beiderseitige Strafbarkeit nicht feststellen läßt
Teilnahme an einer Propagandaveranstaltung der PKK - keine Auslieferung wegen einer politischen Tat iSd § 6 Abs. 1 S. 1 IRG, die dem Staatsschutzstrafrecht unterfällt.
Das OLG Dresden hat die Auslieferung an Rumänien für zulässig erklärt und zitiert die Entscheidung des EuGH vom 25. Juli 2018 - C-220/18 –.
... zur Pflicht der Oberlandesgerichte, auch im vereinfachten Verfahren die Haftbedingungen im Zielstaat Rumänien zu prüfen, ggfs. auch aufgrund eigener Vorkenntnisse
Vorabbewilligungsentscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin an den wichtigen Stellen fehlerhaft - Berliner Kammergericht verschärft die Anforderungen
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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. - Düsseldorf