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Nach Verfassungsbeschwerde: Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet im zweiten Anlauf gegen die Auslieferung nach Belgien Aufgrund des belgischen Auslieferungsersuchens hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf im Juli 2015 die Auslieferungshaft gegen den Deutschen angeordnet und dann drei Monate später im ersten Anlauf seine Auslieferung nach Belgien für zulässig erklärt.
Der deutsche Staatsbürger rügte beim Bundesverfassungsgericht eine Verletzung seiner Grundrechte durch diese Entscheidung und das mit Erfolg. Bereits die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts hat das OLG Düsseldorf inzwischen veranlasst, seine erste Entscheidung zu überprüfen und eine erneute Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung zu treffen, mit der das Verfahren heute beendet wurde: Die Auslieferung wurde am 26.11.2015 in der zweiten Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf in derselben Sache für unzulässig erklärt und der Haftbefehl in Deutschland wurde aufgehoben.
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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. - Düsseldorf