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17. 02. 2019 - Die „FINANCIAL TIMES“ berichtet in ihrer Online-Ausgabe vom 17. Februar 2019, dass Deutschland sofort nach einem Austritt Großbritanniens aus der EU keine deutschen Staatsbürger mehr an Großbritannien ausliefern wird und zwar unabhängig davon, ob der Austritt aus der EU mit oder ohne „Deal“ erfolgt. Deutschland habe letzte Woche die Europäische Kommission entsprechend unterrichtet.
Diese Unterrichtung kommt überhaupt nicht überraschend, denn nach dem Grundgesetz geht es gar nicht anders. Art. 16 II GG bestimmt, dass kein Deutscher an das Ausland ausgeliefert werden darf und dass nur durch Gesetz eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden kann. Auch in einer „transition period“ nach dem Brexit kommt eine Auslieferung deutscher Staatsbürger an Großbritannien nicht mehr in Betracht.
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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. - Düsseldorf