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Für Notfälle haben wir einen 24 Std. Notruf unter 0172-2112373 oder 0172-7056055
Die Auslieferung an die Slowakei (Slowakische Republik) kann auf Grund eines Europäischen Haftbefehls erfolgen. Die Slowakei ist seit 2004 Mitglied de Europäischen Union. Im Jahr 2007 wurden gemäß dem Schengen-Abkommen die Grenzkontrollen zu EU-Staaten aufgehoben, 2009 trat die Slowakei der Eurozone bei. Das Land ist eine demokratisch verfasste parlamentarische Republik.
Auch deutsche Staatsangehörige können auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls zur Strafverfolgung an die Slowakei ausgeliefert werden.
Der Europäische Haftbefehl wird unmittelbar zwischen den zuständigen Justizbehörden beider Staaten übermittelt. Die Slowakei ist Mitglied der Interpol.
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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. - Düsseldorf