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Für Notfälle haben wir einen 24 Std. Notruf unter 0172-2112373 oder 0172-7056055
Die Auslieferung an Singapur (Republik Singapur) richtet sich nach dem deutsch-britischen Auslieferungsvertrag vom Mai 1872 in der Fassung der deutsch-britischen Vereinbarung vom Februar 1960 „über die Auslieferung flüchtiger Verbrecher“ (BGBl. 1960 II S. 2191). Auslieferungsersuchen werden auf dem diplomatischen Weg übermittelt.
Wenn im Einzelfall eine Auslieferung an Singapur möglich erscheint, kann hierzulande gegen den Verfolgten vorläufige Auslieferungshaft verhängt werden.
Singapur sucht Verfolgte mit internationalem Haftbefehl weltweit über Interpol.
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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. - Düsseldorf