Bitte rufen Sie uns an unter +49 (0) 211 1718380 oder schicken Sie uns eine Email an duesseldorf@ra-anwalt.de um herauszufinden, wie wir Ihnen helfen können.
Für Notfälle haben wir einen 24 Std. Notruf unter 0172-2112373 oder 0172-7056055
Der Auslieferungsverkehr mit Serbien basiert auf dem Europäischen Auslieferungsübereinkommen vom Dezember 1957 mit dem Zweiten Zusatzprotokoll vom März 1978. Beide Seiten liefern eigene Staatsangehörige nicht aus.
Auslieferungsersuchen werden bis auf Weiteres nur auf dem diplomatischen Geschäftsweg übermittelt.
Wenn im konkreten Fall eine Auslieferung an Serbien tatsächlich möglich erscheint, kann in Deutschland vorläufige Auslieferungshaft verhängt werden.
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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. - Düsseldorf