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Für Notfälle haben wir einen 24 Std. Notruf unter 0172-2112373 oder 0172-7056055
Die Auslieferung an Saudi-Arabien (Königreich Saudi-Arabien) ist auf vertragloser Grundlage möglich, obwohl zwischen Deutschland und Saudi-Arabien kein Auslieferungsabkommen besteht. Die Auslieferungsunterlagen müssen dem Haager Übereinkommen vom Oktober 1961 entsprechen und wären auf dem diplomatischen Geschäftsweg zu übermitteln. Die vorläufige Auslieferungshaft kann in Deutschland wegen der Fahndung Saudi-Arabien `s bei Interpol angeordnet werden.
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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. - Düsseldorf