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Für Notfälle haben wir einen 24 Std. Notruf unter 0172-2112373 oder 0172-7056055
Eine Auslieferung an Costa Rica ist auf vertragloser Grundlage möglich. Der Schuldverdacht wird aber nachgeprüft. Es gelten ansonsten die Regelungen im IRG.
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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. - Düsseldorf