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Eine Auslieferung aus Deutschland an Pakistan (offiziell: Islamische Republik Pakistan) ist mir bisher nicht bekannt. Nach Angaben des Justizministerium findet auch ein Auslieferungsverkehr gegenwärtig nicht statt, wobei diese Angaben jeweiuls zeitnah zu verifizieren sind, bevor man sie zur Grundlage einer Entscheidung macht.
Pakistan sucht sehr viele Verfolgte weltweit mit internationalem Haftbefehl. Im Falle eines Auslieferungsersuchens wird man sich mit der prekären Menschenrechtsalage in Pakistan auseinandersetzen müssen, die das ganze Spektrum der Mindesanforderungen unterschreitet. Amnesty International widmet Pakistan in seinem Bericht 2015 / 16 breiten Raum.
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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. - Düsseldorf