Bitte rufen Sie uns an unter +49 (0) 211 1718380 oder schicken Sie uns eine Email an duesseldorf@ra-anwalt.de um herauszufinden, wie wir Ihnen helfen können.
Für Notfälle haben wir einen 24 Std. Notruf unter 0172-2112373 oder 0172-7056055
Eine Auslieferung an Österreich kann auf der Basis eines Europäischen Haftbefehls erfolgen. Deutschland und Österreich unterhalten einen regen Auslieferungsverkehr in beide Richtungen.
Auch deutsche Staatsangehörige können auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls zur Strafverfolgung nach Österreich ausgeliefert werden.
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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. - Düsseldorf