Auslieferung an Norwegen

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Eine Auslieferung an Norwegen (offiziell: Königreich Norwegen) ist möglich und zwar nach dem Europäisches Auslieferungsübereinkommen vom 13. 12.1957 (BGBl. 1964 II S. 1369, 1371; 1976 II S. 1778; 1982 II S. 995) in Verbindung mit dem Zweiten Zusatzprotokoll vom 17. 03. 1978 zu dem vorbezeichneten Übereinkomme. Außerdem gibt es zwischen Deutschland und Norwegen noch ein ergänzendes Auslieferungsabkommen vom 27. 08. bzw. 22.10. 1973.

In den zuletzt veröffentlichen Auslieferungsstatistiken ist Norwegen immer mit 3 bis 10 Auslieferungsersuchen pro Kalenderjahr verzeichnet.

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