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Eine Auslieferung an Nigeria (offiziell: Bundesrepublik Nigeria) ist nicht von vornherein ausgeschlossen. Eine Auslieferung an Nigeria wäre aber nur auf vertragloser Grundlage möglich, denn für eine Auslieferung an Nigeria gibt es kein Auslieferungsabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland.
Auslieferungsersuchen müssten gegebenenfalls auf dem diplomatischen Geschäftsweg übermittelt werden, Anforderungen an die Auslieferungsunterlagen ergeben sich aus dem Haager Übereinkommen vom 05. 10 1961. Die vorläufige Auslieferungshaft könnte in Deutschland gegen einen Verfolgten angeordnet werden, dafür würde die Fahndung Nigeria`s bei Interpol reichen.
Erkenntnisse zu einem tatsächlichen Auslieferungsverkehr zwischen beiden Ländern liegen mir nicht vor. Es ist aber bekannt, dass Nigeria über Interpol Verfolgte verschiedener Nationalitäten weltweit sucht. Amnesty International berichtet in dem Jahresbericht 2015/16 über Folter und Misshandlungen durch Polizei und Militär in Nigeria.
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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. - Düsseldorf