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Für Notfälle haben wir einen 24 Std. Notruf unter 0172-2112373 oder 0172-7056055
Die Auslieferung an Neuseeland ist möglich. Für eine Auslieferung an Neuseeland gibt es in Deutschland kein Auslieferungsabkommen, aber die Auslieferung ist auf vertragloser Basis möglich.
Auslieferungsersuchen werden gegebenenfalls auf dem diplomatischen Geschäftsweg übermittelt. Vorläufige Auslieferungshaft kann in Deutschland angeordnet werden, bevor ein Auslieferungsersuchen aus Neuseeland eingeht, dafür reicht die Fahndung bei Interpol. In der letzten veröffentlichten amtlichen Auslieferungsstatistik taucht Neuseeland nicht auf. Neuseeland ist Mitglied der Interpol.
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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. - Düsseldorf