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Eine Auslieferung an Namibia (offiziell: Republik Namibia) ist auf vertragsloser Grundlage möglich. Zwischen Deutschland und der Republik Namibia gibt es aber kein Auslieferungsabkommen. Die Anforderungen an die Auslieferungsunterlagen richten sich nach dem Haager Übereinkommen vom 05. 10. 1961 und sind auf dem diplomatischen Geschäftsweg zu übermitteln. Die vorläufige Auslieferungshaft kann in Deutschland wegen der Fahndung Namibia`s bei Interpol angeordnet werden.
Namibia ist Mitglied der Interpol und sucht mehrere Verfolgte weltweit mit internationalem Haftbefehl.Amnesty International besorgt in dem Jahresbericht 2015/16 in erster Linie Einschränkungen der Meinungsfreiheit und gewaltsame Übergriffe gegen Frauen.
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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. - Düsseldorf