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Das OLG Stuttgart hat aufgrund eines Auslieferungsersuchens aus Mazedonien (OLG Stuttgart, Beschl. v. 10.03.2014) der Generalstaatsanwaltschaft aufgegeben, Auskünfte zu den Haftbedingungen in Mazedonien einzuholen. Das Oberlandesgericht bezieht sich zur Begründung der Nachfrage auf einen Bericht der deutschen Botschaft vor Ort, in dem von zum Teil besorgniserregenden Zuständen in den Haftanstalten und in den Untersuchungshaftanstalten berichtet wird.
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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. - Düsseldorf