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Eine Auslieferung von Ausländern aus der Bundesrepublik Deutschland an Kuwait ist auf vertragloser Grundlage möglich. Es gibt kein Auslieferungsabkommen zwischen Deutschland und Kuwait.
Auslieferungsersuchen für eine Auslieferung an Kuwait werden auf dem diplomatischen Geschäftsweg übermittelt. Ersuchen um vorläufige Auslieferungshaft können aber über Interpol gestellt werden, d.h. dass die von Kuwait veranlasste Interpol-Fahndung in Deutschland für die Anordnung vorläufiger Auslieferungshaft ausreichen kann.
Im Falle eines Auslieferungsersuchens aus Kuwait wird man die dortigen Einschränkungen der Menschenrechte einwenden müssen. Dabei geht es im Auslieferungsverfahren nicht so sehr darum, dass Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit empfindlich eingeschränkt sind. Das sind aber Indikatoren wie auch Berichte von exzessiven Einsätzen der Bereitschaftspolizei gegen Minderheiten.
Kuwait verhängt die Todesstrafe, unbedingt bei Mord, Vergewaltigung, Drogenhandel, Terrorismus und Entführungen. Es wurde von 7 öffentlichen Hinrichtungen im Januar 2017 berichtet. Aus dem Polizeigewahrsam und aus der Haft sind Folter und Misshandlungen berichtet worden.
Kuwait ist Mitglied bei Interpol. In der Branche ist bekannt, dass Kuwait zahlreiche Personen wegen ganz unterschiedlicher Delikte, überwiegend nicht kuwaitische Staatsangehörige, weltweit mit internationalem Haftbefehl sucht.
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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. - Düsseldorf