Bitte rufen Sie uns an unter +49 (0) 211 1718380 oder schicken Sie uns eine Email an duesseldorf@ra-anwalt.de um herauszufinden, wie wir Ihnen helfen können.
Für Notfälle haben wir einen 24 Std. Notruf unter 0172-2112373 oder 0172-7056055
Eine Auslieferung aus Deutschland an Kroatien ist auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls möglich, so dass auch eine Auslieferung an Kroatien für deutsche Staatsbürger in Betracht kommt, aber nicht zur Strafvollstreckung, nur zur Strafverfolgung. Denn auf der Grundlage eines EU Haftbefehls kann ein deutscher Staatsbürger ohne seine Zustimmung nur zur Strafverfolgung an einen Mitgliedsstaat ausgeliefert wird, er hat nach einer Verurteilung in Kroatien einen Anspruch auf eine Strafvollstreckung in Deutschland.
Der EU Haftbefehl muss gegebenenfalls zwischen den inländischen Justizbehörden und dem kroatischen Justizministerium ausgetauscht werden. In Deutschland reicht schon die von Kroatien veranlasste Interpol-Fahndung, um vorläufige Auslieferungshaft anzuordnen.
Für Notfälle haben wir einen 24 Std. Notruf unter 0172-2112373 oder 0172-7056055
Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. - Düsseldorf