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Eine Auslieferung an Bolivien ist auf vertragloser Grundlage möglich wegen Straftaten, die im Hoheitsgebiet von Bolivien begangen worden sind. Deutsche Staatsbürger werden aber nicht an Bolivien ausgeliefert. Ersuchen um Anordnung der vorläufigen Auslieferungshaft können über Interpol gestellt werden und es ist deshalb denkbar, dass in Deutschland gegen einen Ausländer allein aufgrund der Interpol-Fahndung die vorläufige Auslieferungshaft angeordnet wird. Es gab aber in den letzten Jahren keine hier eingehenden Auslieferungsersuchen aus Bolivien, so dass die Frage einer Auslieferung an Bolivien jedenfalls im Moment nicht sehr praktisch ist.
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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. - Düsseldorf