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Eine Auslieferung an Irland ist auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls möglich. Das bedeutet, dass auch für deutsche Staatsangehörigeeine Auslieferung an Irland zur Strafverfolgung in Betracht kommt, aber nur zur Strafverfolgung, nicht zur Strafvollstreckung. Generell gilt, dass auf der Grundlage eines EU Haftbefehls ein deutscher Staatsbürger nur zur Strafverfolgung an einen Mitgliedsstaat ausgeliefert wird, während eine Strafvollstreckung in Deutschland erfolgen soll.
Der EU Haftbefehl muss ggfs. zwischen den deutschen Justizbehörden und dem irischen Justizministerium ausgetauscht werden.
Umgekehrt erfolgt zurzeit eine Verhaftung in Irland erst nach Vorliegen des Europäischen Haftbefehls, während in Deutschland schon aufgrund der Interpol-Fahndung vorläufige Auslieferungshaft angeordnet werden kann.
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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. - Düsseldorf