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In Deutschland kann eine Auslieferung an Tschechien (amtlich die Tschechische Republik) auf der Basis eines Europäischen Haftbefehls erfolgen. Deutschland und die angrenzende Tschechische Republik unterhalten Auslieferungsverkehr in beide Richtungen. Auch deutsche Staatsangehörige können auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls zur Strafverfolgung Auslieferung an die Tschechische Republik ausgeliefert werden.
In Tschechien entscheidet das „oberste Gericht“ über Revisionen und Nichtigkeitsbeschwerden. In der Hierarchie darunter angesiedelt sind die Oberlandesgerichte, die als Gerichte zweiter Instanz in Strafsachen urteilen. Darunter stehen die Kreisgerichte und Bezirksgerichte. Die Kreisgerichte urteilen in erster Instanz bei schweren Straftaten, die Bezirksgerichte sind für die kleineren Straftaten zuständig. Die Tschechische Republik ist Mitglied der Interpol.
Tschechien hat in den vergangenen Jahren verschiedenen Prominenten politisches Asyl gewährt, u.a. in 2011 dem früheren ukrainischen Wirtschaftsminister Bohdan Danylyschyn und 2012 dem Ehemann von Julia Timoschenko.
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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. - Düsseldorf