Auslieferung an Thailand

Zurück zur Länderliste

Die Auslieferung an Thailand (Königreich Thailand) ist grundsätzlich möglich. Auslieferungsersuchen aus Thailand sind in jüngster Zeit auch in der Bundesrepublik Deutschland bekannt geworden, während die Auslieferungsstatistiken vor 2015 noch keine Auslieferungsersuchen aus Thailand ausweisen. Thailand ist Mitglied der Interpol.

Wir haben bisher ein Verfahren wegen einer beantragten Auslieferung an Thailand bearbeitet, die dann in 2016 vom OLG Köln für unzulässig erklärt wurde. In diesem Verfahren konnten die thailändischen Strafverfolgungsbehörden die von uns eingeforderten Erklärungen zu dem dort zu erwartenden Strafverfahren und zu der dortigen Haftsituation und medizinischen Versorgung in der Haft nicht abgeben.

Auslieferungsersuchen werden auf dem diplomatischen Geschäftsweg übermittelt. Wenn im konkreten Fall eine Auslieferung an Thailand tatsächlich möglich erscheint, kann in Deutschland vorläufige Auslieferungshaft angeordnet werden.

Amnesty International berichtet (2015/16) von einem Gesetzesvorhaben in Thailand gegen Folter und Misshandlungen, dass im Parlament keine Fortschritte macht. Thailand hat eine der höchsten Quotem Gefangene / 100.000 Einwohner, wiederum den höchsten Anteil haben Drogendelikte. Die Haftbedingungen sind katastrophal, man kann sich einen ersten Eindruck auf www.thaiprisonlife.com machen.

Bitte rufen Sie uns an unter +49 (0) 211 1718380 oder schicken Sie uns eine Email an duesseldorf@ra-anwalt.de um herauszufinden, wie wir Ihnen helfen können.

Für Notfälle haben wir einen 24 Std. Notruf unter 0172-2112373 oder 0172-7056055

Kontaktieren Sie uns!