Auslieferung nach Dänemark

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Dänemark ist im Einzugsgebiet des Europäischen Haftbefehls. Eine Auslieferung an Dänemark ist seit der Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten möglich und zwar auch wegen fiskalischer Straftaten.

Europäischer Haftbefehl aus Dänemark 

Auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls ist auch die Auslieferung deutscher Staatsangehöriger zur Strafverfolgung an Dänemark möglich. Vorläufige Auslieferungshaft kann angeordnet werden, wenn im konkreten Einzelfall zum Beurteilungszeitpunkt eine Auslieferung an Dänemark nicht unzulässig erscheint.

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